Liebes TSV-Mitglied,
wir laden Dich hiermit herzlich zur Mitgliederversammlung des TSV Hagenburg von
1910 e.V. am 13.02.2026 um 19:00 Uhr ins Vereinslokal Anne’s Treff, Steinhuder-Meer-Str. 10, 31558 Hagenburg, ein.
Die vorläufige Tagesordnung finden Sie in der Folge dieses Beitrags.
Nach unserer Satzung sind wir verpflichtet, alle Mitglieder schriftlich zur Mitgliederversammlung einzuladen.
Anträge zur Tagesordnung sind bis drei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich mit Begründung beim geschäftsführenden Vorstand einzureichen. Sofern Anträge eingehen, ist der TSV Hagenburg verpflichtet, die Tagesordnung zu ergänzen und allen Mitgliedern neu zuzusenden. Bis zum Ende der Antragsfrist ist umseitige Tagesordnung daher vorläufig.
Wir freuen uns auf Deine Teilnahme.
Dein TSV Vorstand
Tagesordnung:
TOP 1: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit durch den Vorstandsvorsitzenden
TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung
TOP 3: Gedenken der verstorbenen Mitglieder
TOP 4: Grußworte der erschienenen Gäste
TOP 5: Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 14.02.2025
TOP 6: Ehrungen
TOP 7: Berichte aus den Sparten
TOP 8: Bericht des Vorstandsvorsitzenden
TOP 9: Bericht des Vorstandes Finanzen und Mitglieder
TOP 10: Bericht der Kassenprüfer
TOP 11: Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes
TOP 12: Wahl Kassenprüfer/innen
TOP 13: Bestätigung der Spartenleitungen durch die Versammlung
TOP 14: Festsetzung der Mitgliedsbeiträge / Beitragsordnung
TOP 15: Neuwahl des geschäftsführenden Vorstandes
TOP 16: Anträge (müssen bis zum 22.01.2026 beim geschäftsführenden Vorstand eingegangen sein)
TOP 17: Verschiedenes / Anfragen der Mitglieder
Während der Versammlung wird ein kleiner Imbiss gereicht.
Für den TSV Hagenburg stellt die Information der Öffentlichkeit in Form von Berichten über die Veranstaltung inkl. Bildern der Teilnehmenden und der Namen der geehrten, gewählten oder in anderer Form besonders erwähnter Personen im Internet oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Printmedien ein berechtigtes Interesse des Vereins im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO dar.


und dann